Jagdzeit auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild auf den 1. April vorverlegt

Die entsprechende Verordnung soll laut dem Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 04.04.2020 im Gesetzes- und Verordnungsblatt Hessen veröffentlicht werden und somit am 06.04.2020 in Kraft treten.