Drückjagden im Odenwaldkreis unter Coronaschutz: Generelle Genehmigung durch Gesundheitsamt erteilt

Nach Klärung und Beurteilung durch das Gesundheitsamt, des Amtes für Veterinärwesen sowie der Unteren Jagdbehörde des Odenwaldkreises liegt die Durchführung von Treibjagden im besonderen öffentlichen Interesse, nicht zuletzt auch auf Grund der Tierseuchenprävention (ASP). Insofern sind Drückjagden im Odenwaldkreis unter den Auflagen des Erlasses der Obersten Jagdbehörde vom 30.10.2020 zulässig und zu genehmigen.

In partnerschaftlicher Absprache mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises konnte erreicht werden, dass die Veranstalter von Drückjagden die Durchführung nicht für jede Jagd einzeln beantragen brauchen. Es gilt eine heute bis auf Wiederruf vom Gesundheitsamt des Odenwaldkreises ausgesprochene, generelle Genehmigung für Drückjagden im Kreisgebiet ohne Limitierung der Teilnehmerzahl. Die im Erlass genannten Hinweise und Empfehlungen sind dringend bei der Durchführung zu beachten.

Auszug Hinweise/Empfehlungen:
 
1. Maßnahmen zur Einhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern
2. Keine persönlichen Nahkontakte bspw. bei Begrüßung, Jagdscheinkontrolle, Einweisung, Verabschiedung
3. Sammeltransport im PKW im Wald während der Jagd nur mit Mund-Nasenbedeckung
4. Empfehlung auf Treffen nach der Jagd zu verzichten
5. Detaillierte Dokumentation und Aufbewahrung der Gruppenzusammensetzung zur Kontaktnachverfolgung